Kirchenbezirk Vogtland:
Präventionsbeauftragte Maja Härtel
E-Mail:
Krisen-Team der Kirchgemeinde St. Jakobus im Vogtland:
Birgit Geißelsöder
Telefon: 0175 5944221
E-Mail:
Benjamin Mende
Telefon: 0152 02338987
E-Mail:
Franziska Solarek
Telefon: 037464 343351
E-Mail:
Eberhard Waller
Telefon: 0171 3815822
E-Mail:
Pfarramtsleiter
Tilo Kirchhoff
Telefon: 037436 2398
E-Mail:
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens:
Ansprech- und Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt in der EVLKS
Anja Philipp
Telefon: 0351 4692106
E-Mail:
1. Kirche und Prävention
Prävention ist der Schlüssel, um Gefahren zu minimieren. Dies ist zentrale Aufgabe von Kirche, da kirchliche Räume von jeher Schutzräume darstellen. Ein Schutzkonzept bietet daher eine Grundlage für Prävention und damit eine Sicherheit für Eltern, Kinder und Mitarbeitende.
2. Nähe und Distanz
Ein sicheres und respektvolles Miteinander ist die Grundlage unserer Begegnungen, welche durch ihre starke geistliche Ebene besonders anfällig für Vertrauensbrüche sind. Daher gilt es, eine gute Balance zwischen Nähe und Distanz einzuhalten. Nähe bedeutet eine vertrauensvolle, respektvolle Verbindung aufzubauen, um Geborgenheit und Unterstützung zu bieten. Distanz hilft dabei, persönliche Grenzen zu wahren und Missbrauch oder unangemessenes Verhalten zu verhindern.
3. Organisationsstruktur
In unserer Kirchgemeinde arbeiten haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in diversen Aufgabenfeldern (genaue Auflistung siehe Anhang). Besondere Ansprechpartner zum Thema Prävention sind dabei: der Kirchenvorstand, die Ortsausschüsse und das Krisen-Team. Die Hauptamtlichen legen alle 5 Jahre ein Erweitertes Führungszeugnis vor. Alle Mitarbeitenden sind zum Verhaltenskodex und damit zum Thema Prävention geschult.
4. Gesetzliche Grundlagen
Dieses Schutzkonzept begründet sich durch folgende Texte:
- Grundgesetz I. Die Grundrechte (insbesondere Artikel 1)
- Rahmenschutzkonzept der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
- UN-Kinderrechtskonvention (insbesondere Artikel 3)
5. Potential- und Risiko-Analyse
Jede Gruppenleitung ist für eine Potential- und Risiko-Analyse für ihre jeweilige Gruppe verantwortlich. Eine Potential- und Risiko-Analyse für die gesamte Gemeinde findet sich im Anhang. Die jeweiligen Fragen, die sich daraus für die einzelnen Gruppen ergeben, sind von der jeweiligen Gruppenleitung zu bedenken. Hier ist ein Formular zur Potential- und Risiko-Analyse zu finden.
6. Schutzvereinbarungen
Bei den einzelnen Arbeitsbereichen unserer Kirchgemeinde ist darauf zu achten, das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Eltern, Kindern und Leitung bzw. Mitarbeitenden zu wahren. In diesem Sinne gehen die Mitarbeitenden sensibel auf eventuell aufkommende sexualpädagogische Fragen ein.
Mittel dazu sind u.a.:
- der Verhaltenskodex der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
- feste, klar kommunizierte Vereinbarungen zwischen allen Beteiligten (etwa durch Elternabende oder -briefe)
6.1. Aufeinander hören – Miteinander reden
Die Mitarbeitenden pflegen mit den Kindern und Jugendlichen einen wertschätzenden Umgang, nehmen somit eine Vorbildhaltung ein und achten daher auf einen ebenso guten Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander. Sexualisierte und herabwürdigende Sprache wird nicht akzeptiert.
6.2. Schutz in der digitalen Welt
Das in 6.1. Beschriebene gilt genauso für jegliche digitale Angebote und Ausdrucksformen unserer Kirchgemeinde.
6.3. Präventionsgrundsätze: Was Kinder und Jugendliche wissen müssen
Sieben Mutmacher für Kinder und Jugendliche in Anlehnung an die Präventionsgrundsätze aus „Ermutigen-Begleiten-Schützen“, Evangelische Jugend im Rheinland, 3. Auflage 2013:
1. Dein Körper gehört dir!
2. Vertraue deinem Gefühl!
3. Du hast ein Recht, nein zu sagen!
4. Unheimliche Geheimnisse darfst du weitererzählen!
5. Du hast ein Recht auf Hilfe!
6. Keiner darf dir Angst machen!
7. Du bist nicht schuld!
7. Schulung der Mitarbeitenden
Alle haupt- und ehrenamtlich in Kinder-, Jugend- und Musikarbeit Tätigen unserer Kirchgemeinde sollen an der nächstmöglich stattfindenden Schulung zum Verhaltenskodex teilnehmen (in der Regel vor Rüstzeiten und anderen Großereignissen, bei denen viele Ehrenamtliche mitwirken).
8. Verdacht, Fallklärung, Intervention
In Verdachtsfällen und im Falle, dass die direkte Intervention nötig wird, gelten die Handlungsleitfäden der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.
9. Fehlerkultur und Beschwerdemanagement
In unserer Kirchgemeinde wird eine Kultur der Fehlerfreundlichkeit entwickelt, sodass Beschwerden offen kommuniziert werden können.
Zudem gibt es die Möglichkeit, anonym Beschwerde einzureichen.
10. Aufarbeitung und Rehabilitierung
(Verdachts-)Fälle werden, den Wünschen der Betroffenen entsprechend, aufgearbeitet sowie weiterführende Unterstützungsangebote, wie etwa therapeutische Maßnahmen, vermittelt. Sollte es zu Falschbeschuldigungen kommen, werden die nötigen Schritte zur Rehabilitierung der zu Unrecht beschuldigten Person eingeleitet.
11. Evaluation und Überarbeitung
Mindestens alle 3 Jahre wird dieses Schutzkonzept von einer Arbeitsgruppe des Kirchenvorstands evaluiert und überarbeitet. Die Umsetzung des Schutzkonzepts in unserer Kirchgemeinde wird zusätzlich regelmäßig von ebendieser Arbeitsgruppe überprüft.
Anhang
Alle dem Schutzkonzept anhängenden Dokumente, Formulare zur Dokumentation, der Verhaltenskodex und Handlungsleitfäden findet man in unserer Materialsammlung.