Rehabilitierungsstrategie
nach den Vorgaben des Rahmenschutzkonzepts der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
• Sensibilisierung aller Beteiligten für die Folgen von Falschbeschuldigungen für die betroffenen Personen, ihre Familien und den kirchlichen Träger.
• Unterbindung der Weiterverbreitung des Verdachtes.
• Inanspruchnahme von Teamsupervision oder anderen externen Beratungsangeboten.
• Unterstützungsmaßnahmen zur Wiedereingliederung der zu Unrecht beschuldigten Person an ihrem Arbeitsplatz.
• Bereitstellung eines angemessenen anderen Arbeitsplatzes für den Fall, dass die Wiedereingliederung an demselben Arbeitsplatz nicht möglich ist oder die Person das wünscht.
• Erkennen der Motivlage und des dahinter liegenden Bedürfnisses der Beteiligten, die die Falschbeschuldigung erhoben haben.
• Erkennen und Einordnen der Fehlinterpretationen im Meldungsfall ohne Sanktionierung der meldenden Person.
• Klarstellung, dass es sich um Fehlinterpretationen gehandelt hat, gegenüber dem Kreis der Personen, die von der Falschbeschuldigung erfahren haben.
• Bei allen Vermutungsäußerungen, die nicht aufklärbar sind, weil Aussage gegen Aussage steht, müssen Rehabilitierungsmaßnahmen greifen.