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Gemeinschaftsanlage

Gemeinschaftsanlage

von Susann Flemming, 27.05.2022

Sie haben wenig Zeit, keinen „grünen Daumen“, wohnen weit weg vom Friedhof, möchten bzw. können sich nicht selbst um die Grabpflege kümmern?  Die Gründe, die für eine Grabstelle in einer Gemeinschaftsanlage sprechen, sind vielfältig. Hier finden mehrere Verstorbene innerhalb einer Grabstätte ihre letzte Ruhestätte. Im Gegensatz zum Gemeinschaftseinzelgrab werden in einer Gemeinschaftsanlage die Grabstellen der Verstorbenen nicht durch persönliche Grabsteine gekennzeichnet.  Es gibt ein gemeinsames Grabmal mit den Namen aller Verstorbenen, die in der Grabstätte beigesetzt wurden. Das Grabmal wählt die Friedhofsverwaltung aus.  Unsere Mitarbeiter sind für die Anlage, Gestaltung und Pflege der Gemeinschaftsanlagen bis zu deren Einebnung nach Ablauf der letzten Ruhezeit zuständig. Die Möglichkeiten, Grabschmuck abzulegen, sind sehr begrenzt und müssen sich immer den Ansprüchen der Allgemeinheit unterordnen. Entsprechende Regelungen dazu gibt die Friedhofsverwaltung vor.